Als Fachgesellschaft und Berufsverband fördert die SGKPT Forschung, Ausbildung, Informationsaustausch und praktische Tätigkeit in der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie. Sie vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder und pflegt den Kontakt mit Behörden, der Öffentlichkeit und Gesellschaften im In- und Ausland.

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Mitgliedschaft

Personen, die sich für die Mitgliedschaft bewerben wollen, müssen

  • die Interessen der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie sowie die Anliegen der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie im Allgemein fördern
  • die Statuten zur Kenntnis genommen haben und sich an deren Grundsätze und Zielsetzungen halten
  • den Abschluss einer universitären Ausbildung besitzen (Medizin, Pharmazie, Biologie, etc.). Die Aufnahme in die schweizerische Gesellschaft ist nicht vom Besitz eines Titels in Klinischer Pharmakologie (FMH oder SKPT) abhängig
  • ihren jährlichen Mitgliederbeitrag (CHF 100 für Ärzte und Nicht-Ärzte) zeitgerecht entrichten (pensionierte Mitglieder können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden)
  • die Empfehlung zweier Paten, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen, vorweisen können
  • dem der Gesellschaft ein schriftliches Aufnahmegesuch einreichen (Formular)

Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie und Toxikologie an einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte für dieses Fachgebiet in der Schweiz befinden und Mitglied der SSCPT sind, können auf Antrag für bis zu 5 Jahre von der Mitgliedergebühr befreit werden. Der Antrag ist an den Sekretär der SSCPT zu stellen und wird vom Vorstand entschieden.