Mitgliedschaft
Personen, die sich für die Mitgliedschaft bewerben wollen, müssen
- die Interessen der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie sowie die Anliegen der Klinischen Pharmakologie und Toxikologie im Allgemein fördern
- die Statuten zur Kenntnis genommen haben und sich an deren Grundsätze und Zielsetzungen halten
- den Abschluss einer universitären Ausbildung besitzen (Medizin, Pharmazie, Biologie, etc.). Die Aufnahme in die schweizerische Gesellschaft ist nicht vom Besitz eines Titels in Klinischer Pharmakologie (FMH oder SKPT) abhängig
- ihren jährlichen Mitgliederbeitrag (CHF 100 für Ärzte und Nicht-Ärzte) zeitgerecht entrichten (pensionierte Mitglieder können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden)
- die Empfehlung zweier Paten, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen, vorweisen können
- dem der Gesellschaft ein schriftliches Aufnahmegesuch einreichen (Formular)
Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie und Toxikologie an einer SIWF-anerkannten Weiterbildungsstätte für dieses Fachgebiet in der Schweiz befinden und Mitglied der SSCPT sind, können auf Antrag für bis zu 5 Jahre von der Mitgliedergebühr befreit werden. Der Antrag ist an den Sekretär der SSCPT zu stellen und wird vom Vorstand entschieden.